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Einheitliche Höchstgeschwindigkeit auf der innerstädtischen B10 in Mühlacker umgesetzt

06. Dez 2024

Nachdem die Sanierung der innerstädtischen B10 durch das Regierungspräsidium abgeschlossen wurde, wurde nun eine bei Tag und Nacht geltende, einheitliche Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf voller Länge der innerstädtischen B10 eingeführt.

Die Stadt Mühlacker setzt damit den Beschluss des Gemeinderats vom 22. Juli 2024 um.

Nachdem im Laufe der Woche alle notwendigen Schilder für das Tempolimit angebracht wurden, gilt nun ab sofort eine einheitliche Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf voller Länge der innerstädtischen B10 in Mühlacker.

Da die kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung in der Pforzheimer Straße, Höhe Einmündung Ötisheimer Straße, noch geeicht werden muss und damit sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nach und nach an diese Neuregelung gewöhnen können, wird die kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung zunächst nicht sofort in Betrieb genommen. Der genaue Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beiden Blitzer-Säulen wird aus verständlichen Gründen nicht kommuniziert.