Bebauungspläne werden i.d.R. aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Aufstellung erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt sind. Das zweistufige Regelverfahren beinhaltet eine Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Entwurfsoffenlage. Wird der Entwurf nach Durchführung der Offenlage nochmals geändert ist diese erneut durchzuführen. Im Rahmen der beiden Beteiligungen besteht die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen. Ob für ein Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert wird bzw. wann die Beteiligung zu Bebauungsplanverfahren erfolgt, erfahren Sie in den amtlichen Bekanntmachungen des Mühlacker Tagblatts. Die Offenlage der Bebauungsplanentwürfe erfolgt - soweit sich aus der öffentlichen Bekanntmachung nichts anderes ergibt - zum einen durch Planaushang im Foyer im 2. OG des Rathauses der Stadt Mühlacker und zum anderen hier:
Stadtverwaltung Mühlacker, Planungs- und Baurechtsamt
Rathaus Kelterplatz 7
Raum 240
07041 876-259
asiegmund@stadt-muehlacker.de
Raum 239
07041 876-256
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Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Do 8:00 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Der Gemeinderat der Stadt Mühlacker hat am 19.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Pferchäcker“ sowie den Entwurf der zusammen mit ihm aufzustellenden örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Unterlagen zum Bebauungsplan-Entwurf „Pferchäcker“:
1 – Präsentationen der Informationsveranstaltung 21.11.2024
2 – Sitzungsvorlage 044/2024 (PDF) und 131/2024 (PDF)
3 – Abwägung frühzeitige Beteiligung mit umweltbezogenen Stellungnahmen (PDF)
4 – Entwurf Planzeichnung, Stand 14.12.2023 (mit Korrektur vom 03.04.2024) (PDF)
5 – Entwurf Textteil, Stand 06.12.2023 (PDF)
6 – Entwurf Begründung Stand 14.12.2023 (mit redaktioneller Korrektur vom 07.03.2024) (PDF)
7 – Entwurf Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan vom 21.12.2023 (PDF)
8 – Gutachten:
Der Gemeinderat (UTA) der Stadt Mühlacker hat am 05.11.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB beschlossen, für den Bereich „Wohnen am Erlenbach“ einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt. Jedoch wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchgeführt. Es handelt sich um einen vorgenutzten Standort mit einer überbauten Grundfläche von deutlich unter 20.000 m².
Die frühzeitige Beteiligung am Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen am Erlenbach“ in Mühlacker erfolgt im Zeitraum vom 09.12.2024 bis 09.01.2025 (je einschließlich).
Unterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen am Erlenbach“ in Mühlacker:
1 - Amtliche Bekanntmachung (PDF)
2 - Sitzungsvorlage 283/2024 (PDF)
3 - Geltungsbereich vom 22.10.2024 (PDF)