Seit dem 01.01.2020 wird das Forstrevier Mühlacker (Stadtwald) mit allen Stadtteilen von
Förster Maximilian Rapp betreut. Kontakt: Mxmlnrppnzkrsd ; 07231-7757069.
Im Staatswald auf Gemarkung Mühlacker (v.a. Plattenwald) ist weiterhin Marco Heinrich der zuständige Revierleiter. Kontakt:
Mrchnrchfrstbwd.
Übersichtskarte über die Wald-Flächen auf Gemarkung Mühlacker mit den jeweiligen zuständigen Förstern: siehe Karte.
Hinweis: Aus Ihrer Bestellung entsteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines Brennholz-Loses. Wir sind aber bestrebt und zuversichtlich, dass die Bestellmenge zur Verfügung gestellt werden kann.
Es gelten die AGB-Brennholz der Stadt Mühlacker.
FAQ Brennholz Mühlacker
1. Wann gibt es Brennholz zu kaufen:
Grundsätzlich wird zwischen September und März Brennholz bereitgestellt, denn dann ist auch Holzeinschlagssaison. Über den Start den Brennholzsaison sowie die geplanten Hiebe mit grobem Zeitraum wird im Herbst über eine öffentliche Bekanntmachung informiert
2. Welche Arten von Brennholz werden angeboten?
Überwiegend Polterholz, auch Brennholz-Lang genannt: Brennholz am Wegrand. Außerdem seltener Flächenlose: Resthölzer im Waldbestand
3. Wie kann Brennholz erworben werden?
Nur im Bestellverfahren:
• Homepage der Stadtverwaltung unter „Holzverkauf“ aufsuchen
• Bestellverfahren genau durchlesen
• Verfügbare Holzlose anschauen
• Bestellzettel ausdrucken und ausfüllen. Wichtig: gewünschte Menge und in Frage kommende Lose angeben (immer mehrere zur Auswahl, erhöht die Chance auf Zuteilung)
• Bestellzettel abfotografieren oder einscannen und per Mail an Förster schicken, alternativ auch per Post
• Sobald die Rechnung beglichen ist: Anfangen mit Sägen
4. Wie erfolgt die Zuweisung?
Die Zuweisung von Brennholz erfolgt durch den Förster. Wer zuerst bestellt, bekommt zuerst das Brennholz zugewiesen, sofern noch verfügbar. Dabei werden Bürger aus Mühlacker bevorzugt behandelt.
5. Ich habe mehrere Lose bestellt – habe aber nur ein Los zugewiesen bekommen. Warum?
Teilweise kann nur ein Teil der Bestellung zugewiesen werden, wenn die gewünschten Lose bereits verkauft sind. Auf Grund der hohen Nachfrage ist es zurzeit zudem so, dass zunächst nur eine Menge von maximal 5 Festmeter bzw. einem Los pro Bestellung zugeschlagen wird. Ist genügend Brennholz verfügbar, kann noch einmal nachgeordert werden.
6. Gibt es keine Versteigerungen mehr?
Nein, Versteigerungen sind derzeit nicht geplant. Nachteil der Versteigerungen ist, dass das Brennholz nur gesammelt zu einem bestimmten Termin verkauft werden kann. Teilweise wäre dies sehr spät im Jahr und kollidiert dann mit den Aufarbeitungspausen (siehe Punkt 7) Mit dem Bestellverfahren kann Brennholz der Kundschaft unmittelbar nach dem Einschlag und zu fairen Festpreisen angeboten werden.
7. Warum gibt es so wenige Flächenlose und warum sind diese so teuer?
Flächenlose werden aus zwei Gründen weniger und teurer angeboten:
1. Ökologie: Mit Flächenlosen wird Totholz aus dem Waldbestand entzogen. Totholz im Waldbestand ist jedoch für das Mikroklima im Waldbestand wichtig, vor allem als Wasser- und Nährstoffspeicher. Zudem stören die oft lange andauernden Arbeiten an den Flächenlosen die dort lebenden Tierarten.
2. Ökonomie: Flächenlose zu markieren, zu vermessen und zu verkaufen ist verhältnismäßig aufwendig. Um zumindest diese Kosten zu decken, ist ein realistischer Verkaufspreis notwendig.
8. Welche Regelungen gilt es hinsichtlich der Brennholzaufarbeitung zu beachten?
• Es darf nur von Inhabern eines Motorsägenscheins am Holz gearbeitet werden, zudem muss die persönliche Schutzausrüstung angelegt sein (v.a. Schnittschutzhose, Schnittschutzstiefel, Helm)
• Es darf erst nach Bezahlung der Rechnung mit der Aufarbeitung begonnen werden
• An Sonn- und Feiertagen darf nicht gesägt werden
• Auf Grund der Brut- und Setzzeit darf ab dem 01.04 bis zum 01.09 nicht im Wald gesägt werden (beim Flächenlos beginnt die Waldruhe schon zum 01.03. - etliche Vögel brüten bereits im März!)
• Darüber hinaus gelten die AGBs der Stadtverwaltung Mühlacker zum Holzverkauf
Derzeit keine Losliste verfügbar!
Bestellverfahren:
Auf der Homepage von ForstBW (www.forstbw.de) finden Sie das Bestellformular und die Verkaufsbedingungen für Brennholz-lang und für Flächenlose.
Auf dem Bestellformular muss unter „Bemerkungen“ die gewünschte Polternummer eingetragen werden. Bitte hierbei auch mehrere Alternativen von Polternummern nennen. Falls es mehrere Interessenten auf ein Polter gibt, entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs beim Forstbezirk Unterland in Eppingen.
Die Bestellungen sind per Mail als Scan an MrslKrtcfrstbwd oder postalisch an ForstBW, Forstbezirk Unterland, Ludwig-Zorn-Str. 8 in 75031 Eppingen abzuschicken.
Mit der Abgabe eines Angebotes werden die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Brennholz von ForstBW in der derzeit gültigen Fassung akzeptiert.
Bei erfolgreichem Kauf erhalten Sie bis spätestens eine Woche nach Eingang ihrer Bestellung eine Rechnung.
Das Holz bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Waldbesitzers und darf nicht bearbeitet werden.
Hinweise:
Hinweise zum Brennholz-Lang:
Festpreis 42 €/Rm (60€/Fm) Buche, 39,2 €/Rm (56€/Fm) für alles andere Hartlaubholz.
Hinweise zu Flächenlosen:
Die Preise je Flächenlos variieren je Lage und Menge (siehe Liste und Lagepläne). Es darf kein Holz unter 7 cm aufgearbeitet werden (siehe Verkaufsbedingungen).