Der Zwischenbericht zum Lärmaktionsplan der 4. Runde der Stadt Mühlacker gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist durch Sitzung des Gemeinderats der Stadt Mühlacker am 29.04.2025 zur Kenntnis genommen worden und die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47 d BImSchG in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet.
Die Stadt Mühlacker führt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange für den Lärmaktionsplan der 4. Runde gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in der Zeit vom
10.06.2025 bis zum 10.07.2025
durch. Damit soll der Lärmaktionsplan der 3. Runde vom 26.10.2021 für den Straßenlärm fortgeschrieben werden.
Der vorliegende Lärmaktionsplan behandelt nicht die Schienenstrecken. Die aktuelle Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes hat das Eisenbahn-Bundesamt im Juni 2022 veröffentlicht. Die Lärmbelastungen der Bahnstrecken werden im Lärmaktionsplan der Stadt Mühlacker nur nachrichtlich aufgenommen.
Inhalte
Der Lärmaktionsplan der Stadt Mühlacker (4. Runde) behandelt entsprechend der Empfehlung des Verkehrsministeriums zusätzlich zu den vom Land kartierten Straßen mit Verkehrsbelastungen, weitere verkehrsreiche und ggf. lärmrelevante kommunale und klassifizierte Straßen.
Das Maßnahmenpaket beinhaltet sowohl Temporeduzierungen als auch den Einsatz von lärmminderndem Asphalt.:
Maßnahmen – Geschwindigkeitsreduzierungen:
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h am Tag und in der Nacht
Mühlacker:
• Lienzinger Straße: zwischen Bahnhofstr. und Höhe LIDL.
Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h Tag und Nacht
Mühlacker:
• Pforzheimer Straße (B 10): von Pforzheimer Str. 96 bis 250 Meter westlich.
Maßnahmen - Fahrbahnsanierung mit lärmminderndem Belag:
Mühlacker:
• Bahnhofstraße: zwischen ‘Bei der Drehscheibe’ und Goethestraße,
• Goethestraße: zwischen Bahnhofstraße und Pforzheimer Straße (B 10),
• Hindenburgstraße: zwischen Hindenburgstraße 22 und Hindenburgstraße 88,
• Lienzinger Straße: zwischen Stettiner Weg und Eckenweiherstraße und zwischen
Bahnhofstraße und Lienzinger Straße 15/2,
• Ötisheimer Straße (L 1132) zwischen Ziegelstraße und Pforzheimer Straße (B 10).
Enzberg:
• Kieselbronner Straße (L 1173): zwischen Friedhofstr. und Kieselbronner Str. 23,
• B10: zwischen Umgehungsstraße 35 und Kanalstraße 3.
Lienzingen:
• Friedenstraße (L 1134): zwischen Zaisersweiherstraße und Friedenstraße 41,
• Zaisersweiherstraße (L 1134): zwischen Zaisersweiherstraße 19 und Friedenstraße.
Lomersheim:
• Illinger Straße (K 4505): zwischen Mühlackerstraße (K 4505) und Hegelstraße 12,
• Mühlackerstraße (K4505): zwischen Mühlackerstraße 92 und Illinger Straße (K 4505).
Bezuschussung passiver Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden
Für die Wohngebäude entlang der Bundes- und Landesstraßen, an denen die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten werden und die vor dem 01.04.1974 errichtet wurden, bestehen seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe Fördermöglichkeiten passiver Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter).
Informationen dazu sowie die zuständigen Stellen entnehmen Sie hier:
Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe (PDF)
Antragsunterlagen 2025 (PDF)
Ablaufplan der Lärmsanierung (PDF)
Weitere Informationen zu passiven Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden im Rahmen der Lärmsanierung sind abrufbar auf der Internetseite der Regierungspräsidien unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/laerm/
Downloads:
Die Unterlagen zum Lärmaktionsplan der Stadt Mühlacker (4. Runde) können Sie hier herunterladen:
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzungsvorlage 060/2025
Lärmaktionsplan der Stadt Mühlacker 4. Runde – Zwischenbericht / Textteil
Zwischenbericht / Anhang – Pläne und Tabellen
Darüber hinaus werden die Planunterlagen vom 10.06.2025 bis 10.07.2025 – je einschließlich – auch im Foyer des Planungs- und Baurechtsamts der Stadt Mühlacker, Rathaus, 2. Obergeschoss, Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker während folgender
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Eine Einsichtnahme am Nachmittag ist montags, dienstags und mittwochs nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Planungs- und Baurechtsamt (07041/876-252) möglich.
Die Öffentlichkeit kann die Planunterlagen einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Während der Auslegungsfrist sollen von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen auf elektronischem Wege unter folgender Adresse abgegeben werden:
stadtplanung@stadt-muehlacker.de
Alternativ können Stellungnahmen auch postalisch (Planungs- und Baurechtsamt, Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker) vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung der Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift dauerhaft gespeichert werden. Der Öffentlichkeit werden die vorgebrachten Stellungnahmen nur anonymisiert vorgelegt. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt der verspäteten Stellungnahme nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und dieser außerdem für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplans nicht von Bedeutung ist.
Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zur Planung nur im Planungs- und Baurechtsamt im Rathaus Mühlacker, Kelterplatz 7 erteilt werden können.
Planungs- und Baurechtsamt
07041 876252
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